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   BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B   

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https://dejure.org/2009,43283
BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B (https://dejure.org/2009,43283)
BSG, Entscheidung vom 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B (https://dejure.org/2009,43283)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - B 1 KR 49/09 B (https://dejure.org/2009,43283)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B

    Verspätete Ablehnung des Antrags auf Befragung des Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B
    Zwar steht jedem Beteiligten nach § 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 2 RdNr 5 mwN).

    Hierzu gehört nicht nur die Darlegung, dass ein Beweisantrag gestellt und - wie hier - in der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten worden ist, sondern auch, dass Fragen an den Sachverständigen angekündigt worden sind, die objektiv sachdienlich, dh entscheidungserheblich sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 2 RdNr 5).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B
    Angesichts der engen Voraussetzungen einer notstandsähnlichen Situation, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihm folgend des BSG für eine grundrechtsorientierte Erweiterung der leistungsrechtlichen Regelungen des SGB V vorliegen müssen (zu den Voraussetzungen vgl zB im Anschluss an BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5: BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, jeweils RdNr 32 - Lorenzos Öl; zuletzt BSG, Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 45 mwN - Ritalin, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), verdeutlichen diese Ausführungen die Sachdienlichkeit und Entscheidungserheblichkeit der beabsichtigten Befragung indessen nicht.
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B
    Angesichts der engen Voraussetzungen einer notstandsähnlichen Situation, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihm folgend des BSG für eine grundrechtsorientierte Erweiterung der leistungsrechtlichen Regelungen des SGB V vorliegen müssen (zu den Voraussetzungen vgl zB im Anschluss an BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5: BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, jeweils RdNr 32 - Lorenzos Öl; zuletzt BSG, Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 45 mwN - Ritalin, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), verdeutlichen diese Ausführungen die Sachdienlichkeit und Entscheidungserheblichkeit der beabsichtigten Befragung indessen nicht.
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Auszug aus BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B
    Angesichts der engen Voraussetzungen einer notstandsähnlichen Situation, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihm folgend des BSG für eine grundrechtsorientierte Erweiterung der leistungsrechtlichen Regelungen des SGB V vorliegen müssen (zu den Voraussetzungen vgl zB im Anschluss an BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5: BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, jeweils RdNr 32 - Lorenzos Öl; zuletzt BSG, Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 45 mwN - Ritalin, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), verdeutlichen diese Ausführungen die Sachdienlichkeit und Entscheidungserheblichkeit der beabsichtigten Befragung indessen nicht.
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B
    7 Soweit der Kläger sinngemäß einen Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) rügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B
    Dazu müsste vorgebracht worden sein, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (vgl allgemein zu dieser Voraussetzung BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35).
  • BSG, 07.03.2000 - B 9 V 75/99 B

    Rüge eines Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B
    Dahingestellt bleiben kann, ob die Rüge schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der Kläger die Ergänzung eines nach § 109 SGG eingeholten Sachverständigengutachtens durch Anhörung des Sachverständigen beantragt und damit im Kern eine Verletzung des § 109 SGG geltend gemacht hat (vgl etwa BSG, Beschluss vom 10.2.2009 - B 1 KR 82/08 B; Beschluss vom 7.3.2000 - B 9 V 75/99 B).
  • BSG, 10.02.2009 - B 1 KR 82/08 B
    Auszug aus BSG, 18.12.2009 - B 1 KR 49/09 B
    Dahingestellt bleiben kann, ob die Rüge schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der Kläger die Ergänzung eines nach § 109 SGG eingeholten Sachverständigengutachtens durch Anhörung des Sachverständigen beantragt und damit im Kern eine Verletzung des § 109 SGG geltend gemacht hat (vgl etwa BSG, Beschluss vom 10.2.2009 - B 1 KR 82/08 B; Beschluss vom 7.3.2000 - B 9 V 75/99 B).
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